Vergütung/Gebühren
Als Mitglied der Steuerberaterkammer sind wir nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatergebührenverordung (StBGebV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erläßt. In Ihrem Aufbau lehnt sich die StBGebV an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) an.
Gebührenbeispiele
Die Vergütung setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Die Gebühren richten sich gemäß § 11 StBGebV nach
1. der Bedeutung der Angelegenheit
2. dem Umfang
3. der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit
Alle Gebühren verstehen sich zzgl. gesetzlicher Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikations-Dienstleistungen nach § 16 StBGebV (maximal EUR 20,-), sowie zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %)
Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für die von uns angebotenen Leistungen. Hierfür entstehen selbstverständlich keine Gebühren.
Hinweis
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 55 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.