Unsere Leistungen
... Für Unternehmer
... Für Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp
Wenn Sie Betreiber einer Photovoltaikanlage sind, ergibt sich eine Menge jährlich wiederkehrender steuerlicher Verpflichtungen:
- die Aufstellung eines Jahresabschlusses mit Anlageverzeichnis,
- die Erstellung einer Umsatzsteuerjahreserklärung,
- einer Gewerbesteuererklärung,
- der Anlagen GSE, EÜR und St für die Einkommensteuererklärung und gegebenenfalls, wenn etwa mehrere Personen (z.B. Eheleute) beteiligt sind, auch noch die Abgabe einer
- Feststellungserklärung mit den Anlagen FB und FE1.
Unser Angebot: Wir haben die oben genannten Tätigkeiten standardisiert und können diese Leistungen daher abweichend von den hohen Gebühren nach der Steuerberatergebührenverordnung zu einer günstigen Pauschalgebühr nach § 14 StBGebV anbieten. (Weitere Infos hier)
Fragebogen 2009 zur Gewinnermittlung einer Photovoltaikanlage
