Gebührenbeispiele

1. Beispiel: Einkommensteuererklärung
mit positiven Einkünften von € 40.000 mit zwei vermieteten Immobilien (Einnahmen € 30.000 und € 12.000) sowie Einnahmen aus Kapitalvermögen (z.  B. Sparzinsen, Bausparzinsen, Dividenden, Einnahmen aus festverzinslichen Wertpapieren) in Höhe von € 10.000.
Erstellung der Einkommensteuererklärung:
(Gebühr nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV)
Gegenstandswert € 40.000,-- 2/10-Gebühr Tabelle A € 180,40
Ermittlung der Vermietungseinkünfte:
(Gebühr nach § 27 Abs. 1 StBGebV)
1. Objekt:
Gegenstandswert
€ 30.000,-- 4/20-Gebühr Tabelle A € 151,60
2. Objekt:
Gegenstandswert
€ 12.000,-- 4/20-Gebühr Tabelle A € 105,20
Ermittlung der Kapitaleinkünfte:
(Gebühr nach § 27 Abs. 1 StBGebV)
Gegenstandswert € 10.000,-- 2/20-Gebühr Tabelle A € 48,60
Gesamtgebühren € 485,80
2. Beispiel: Jahresabschluss
a) Erstellung Gewinnermittlung Gewerbebetrieb (Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Anlageverzeichnis) bei einem Jahresumsatz von € 150.000
(Gebühr nach § 25 Abs. 1 StBGebV)
Gegenstandswert € 150.000,-- 10/10-Gebühr Tabelle B € 377,--
b) Bei Bilanzierenden: Erstellung Blianz und Gewinn- und Verlustrechnung mit Anlagenverzeichnis, Jahresumatz € 300.000, Blianzsumme € 100.000
(Gebühr nach § 35 Abs. 1 StBGebV)
Gegenstandswert € 200.000,-- 20/10-Gebühr Tabelle B € 880,--
3. Beispiel: Buchführung
Monatliches Kontieren und Erfassen der laufenden Geschäftsvorfälle, Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen einschl. elektronischer Übermittlung an die Finanzbehörden, Erstellung monatlicher Betriebswirtschaftlicher Auswertungen mit Summen- und Saldenlisten sowie Archivierung der Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bei einem Jahresumsatz von a) € 100.000 b) € 500.000 c) € 1.500.000
(Gebühr nach § 33 Abs. 1 StBGebV)
a) Gegenstandswert € 100.000,-- 5/10-Gebühr Tabelle C € 75,--
b) Gegenstandswert € 500.000,-- 5/10-Gebühr Tabelle C € 205,--
c) Gegenstandswert € 1.500.000,-- 5/10-Gebühr Tabelle C € 495,--
4. Beispiel: Lohnbuchführung
Lohnbuchführung einschließlich der Führung der Lohnkonten, sowie Anfertigung der Gehaltsabrechnungen und Erstellung der monatlichen Lohnsteueranmeldungen
Gebührensatz pro Gehaltsabrechnung:€ 10,-- (ab 10 Arbeitnehmern)
Gebührensatz pro Gehaltsabrechnung:€ 12,-- (bei 5 bis 9 Arbeitnehmern)
Gebührensatz pro Gehaltsabrechnung:€ 15,-- (bei 1 bis 4 Arbeitnehmern)

Außerdem berechnen wir ggfls. folgende zusätzliche Leistungen:
Für die erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten je Arbeitnehmer € 9,00
Für die Erstellung von Lohnfortzahlungsanträgen die Zeitgebühr (i.d.R. 0,25 h x € 65,--) € 16,25
Für die Erstellung von Jahresmeldungen mit Ausdruck und elektronischer Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen die Zeitgebühr (i.d.R. 0,5 h x € 65,--) € 32,50
Für die unterjährige Abmeldung/das Ausscheiden von Arbeitnehmern mit Ausdruck und elektronischer Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen die Zeitgebühr (i.d.R. 0,5 h x € 65,--) € 32,50
Für die Erstellung der Beitragsnachweisungen je Krankenkasse einschließlich elektronischer Übermittlung die Zeitgebühr von € 16,25 (0,25 h x € 65,--) je Krankenkasse € 16,25
Für die Erstellung der Berufsgenossenschaftsmeldung die Zeitgebühr (i.d.R. 0,5 h x € 65,--) € 32,50


Alle Gebühren verstehen sich zzgl. gesetzlicher Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikations-Dienstleistungen nach § 16 StBGebV (maximal EUR 20,-), sowie zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %)